Dürfen Blumenkästen nach außen hängen?

Dürfen Blumenkästen nach außen hängen?

Blumenkästen sind ein unerwartet komplexes Thema. Bereits mehrere Gerichte in Deutschland haben sich mit der Frage befasst, ob Vermieter ihren Mietern das Aufhängen an der Außenseite eines Balkons verbieten dürfen oder nicht. Sie sind dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen gelangt.

Dürfen Blumenkästen nach außen hängen?

 

In München, Köln und Hamburg etwa haben Gerichte entschieden, dass das Anbringen eines Blumenkastens an einer Fensteraußenbank oder Außenseite eines Balkons einen normalen Mietgebrauch darstellt. Das Landgericht Berlin ist dagegen zu dem Schluss gekommen, dass der Vermieter das äußere Anbringen von Blumenkästen explizit untersagen darf, wenn er darlegen kann, dass durch diese Blumenkästen Gefahren für Passanten entstehen.

Angesichts dieser nicht wirklich eindeutigen Rechtslage erleichtern sich Mieter das Leben ungemein, wenn sie den Sachverhalt konkret mit dem Vermieter besprechen. Fakt ist, dass das Anbringen an der Außenseite ein Risiko birgt, besonders, wenn die Blumenkästen dann direkt über einer Straße, einem Innenhof oder einer anderen Fläche hängen, auf der sich häufiger Menschen aufhalten und/oder Fahrzeuge abgestellt werden. Für Personen- oder Sachschäden, die durch herabfallende Blumenkästen entstehen, haftet immer der Mieter.

Eigenheimbesitzer haben keinen Vermieter, mit dem sie sich einigen müssen, tragen aber ebenfalls das Risiko, haftbar gemacht zu werden, wenn sie sich entschließen, Blumenkästen außen anzubringen.

Kurzum: Dürfen Blumenkästen nach außen hängen? Ja, denn es ist nicht eindeutig untersagt, aber ob man es tun sollte und wie, damit niemand eine böse Überraschung der blumigen Art erlebt, muss sich jeder gut überlegen.

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