Welches Wunschkennzeichen ist verboten?
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„Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ So schreibt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, vor. Eine eindeutige Antwort klingt natürlich anders.
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