Welches Wunschkennzeichen ist verboten?
„Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ So schreibt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, vor. Eine eindeutige Antwort klingt natürlich anders.
Weiterlesen